Widerrufsrecht: Neues Urteil für Verbraucher gegen Lorraine Media

Die Lorraine Media GmbH kassierte im Mai 2022 ein Urteil in dem festgestellt wurde, dass die Geschäfte ausserhalb von festen Gewerberäumen stattfinden. Das kommt fast der Verurteilung einer insolventen Briefkastenfirma nahe. In den Entscheidungsgründen heisst es:

„Der Beklagte hat den Vertrag mit der Klägerin außerhalb von Geschäftsräumen, nämlich gem. § 312 b Abs. 1 BGB unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit an einem Ort, der kein Geschäftsraum der Klägerin ist, geschlossen. Das Urteil fällte eine Richterin beim Amtsgericht Königstein 21 C 666/21 am Freitag, den 13. Mai 2022.“

Pech für die Briefkastenfirma!

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